Nach dem Medizinstudium können Sie direkt bei uns in der Frauenarztpraxis in die Weiterbildung starten. Die ambulante Versorgung bietet ideale Bedingungen und viel Flexibilität. Der Ablauf ist klar geregelt und lässt Ihnen dabei genug Platz für Ihre Wünsche und Ideen.
Unsere Befugnis erstreckt sich über eine anrechnungsfähige Zeit von
30 Monaten
gemäß § 30 Abs. 1 HeilBG i.V.m § 5 Abs. 1 und 2 der Weiterbildungsordnung -WBO- für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz im Gebiet B8. Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung
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